Aufnahmeverfahren

Ihr habt Euch mit unserem Konzept auseinandergesetzt und Interesse für einen Schulplatz an der Freien Grundschule Frankenstein? Dann nehmt gerne an einer unserer Infoveranstaltungen teil. Die Termine dafür findet Ihr auf unserer Homepage. Ihr könnt uns auch eine Nachricht an info@wirlernendraussen.de schreiben, dann informieren wir Euch über die anstehenden Termine und Neuigkeiten.

Alle Interessierten sind herzlich zu unserem Infoabend eingeladen, bitte habt aber Verständnis dafür, dass wir konkrete Anmeldungen nur im Vorjahr des Einschulungsjahres annehmen. Eine unverbindliche Interessensbekundung ist in jedem Alter formlos möglich.

Schickt das ausgefüllte Formular für den Aufnahmewunsch an aufnahmewunsch@wirlernendraussen.de. Eure Daten behandeln wir natürlich vertrauensvoll. Diese werden wir löschen, wenn kein Schulvertrag zustande kommt, ihr nicht auf der Warteliste stehen wollt oder andere gesetzliche Verpflichtungen zur Speicherung bestehen. Hier findet Ihr alles zu unseren Datenschutzbestimmungen.

Das Formular dient als Vorbereitung für das Aufnahmegespräch. In diesem Gespräch möchten wir gerne Eure Familie besser kennenlernen und offene Fragen klären.

Die Anmeldefrist für das Schuljahr 2026/27 geht bis zum 12.09.2025.

Davor gibt es beim Tag der offenen Tür am 30.08.2025 Gelegenheit sich gegenseitig besser kennenzulernen.

Was sind die besonderen Schwerpunkte der Freien Grundschule Frankenstein?

Unsere pädagogischen Schwerpunkte könnt ihr in unserem Kurzkonzept und auf der Übersicht hier nachlesen.

Warum wird ein Vertrag zwischen Familie und Schule geschlossen?

Als Ersatzschule dürfen wir schulpflichtige Kinder beschulen. Generell ist die staatliche Schule in Eurem Schulbezirk als erstes für Euch und Euer Kind zuständig. Wenn ihr einen Schulplatz bei uns bekommt, dann könnt ihr der staatlichen Schule Bescheid geben, dass Euer Kind eine Ersatzschule besucht. Dies besiegeln wir in Eurem und in unserem Interesse mit einem Vertrag.

Kann ein Vertrag auch gekündigt werden?

Bei sehr schwerwiegenden Gründen behalten wir uns das Recht vor, den Schulvertrag mit Euch zu kündigen. Dies kann beispielsweise eine fortlaufende Nichterfüllung der zugesagten Unterstützung durch die Familie sein. Wir sind auf ein gutes Miteinander angewiesen und suchen keine Kunden, sondern eine Gemeinschaft. Trotzdem müssen wir die wirtschaftliche Sicherheit der Schule gewährleisten.

Aus schwerwiegenden Gründen könnt auch Ihr den Vertrag kündigen, beispielsweise bei einem Wegzug in großer Distanz zur Schule.

Muss ich der staatlichen Schule absagen?

Zunächst solltet Ihr Euer Kind nach dem normalen Anmeldeverfahren an der staatlichen Schule anmelden. Das passiert in der Regel in der ersten Hälfte des Vorschuljahres. Auch die schulärztliche Untersuchung erfolgt regulär. Wenn Ihr bei uns einen Platz an der Schule zugesagt bekommt, könnt Ihr dies der staatlichen Schule, die für Euch zuständig sind, mitteilen.

Wie finanziert sich die FGF und welchen Beitrag können wir dazu leisten?

In den Vertragsgesprächen versichert Ihr uns, dass Ihr Euren Teil zur Schulgemeinschaft beitragen werdet. Dies bezieht sich sowohl auf die Mitarbeit in Gremien, Unterstützung an Festen und/ oder bei den Betreuungsangeboten sowie einen Beitrag zur wirtschaftlichen Absicherung des Vereins als Schulträger. Nicht jede Familie kann die gleiche Zeit oder das gleiche Geld einbringen. Dies alles klären wir in den Vertragsgesprächen ab.

Gibt es eine Prioritätenliste bei der Platzvergabe?

Es gibt keine Kriterienliste, die wir im Laufe des Bewerbungsprozesses um einen Schulplatz abarbeiten. Der Aufnahmewunsch für Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Geschwisterkindern werden vorrangig bearbeitet. Für uns als Schulgemeinschaft ist auch das Engagement im Vorfeld und die Motivation der Familien von großem Interesse.

Einen Schulplatz vergeben wir generell nur an Mitglieder unseres Vereins. Als gemeinnütziger Verein sind wir jederzeit auf Euer Engagement angewiesen und suchen aktive Helfer.

Gibt es eine Wartliste?

Ja, es gibt eine Warteliste. Ihr könnt nur nachrücken, wenn ein Platz in der entsprechenden Jahrgangsgruppe frei wird. Für jede Jahrgangsstufe gibt es nur eine bestimmte Zahl an Schulplätzen.

Ist ein Quereinstieg möglich?

Wenn noch ein Schulplatz in der entsprechenden Jahrgangsstufe bei uns frei ist, kann ein Kind auch innerhalb eines Schuljahres an unsere Schule wechseln.

Kann man auch in der 2., 3. oder 4. Klasse an die FGF wechseln?

Wir nehmen auch Schülerinnen und Schüler auf, die in der Regelschule die zweite, dritte oder vierte Klasse besuchen würden, sofern es in der entsprechenden Jahrgangsstufe freie Plätze gibt. Bei einem Wechsel zum vierten Schuljahr sollten allerdings alle Vor- und Nachteile gründlich bedacht werden, besonders hinsichtlich dem anstehenden Schulwechsel auf eine weiterführende Schule.

Können wir uns auch bewerben, wenn die Anmeldefrist bereits vorbei ist?

Ihr könnte Euch gerne auch nach Ablauf der Anmeldefrist bei uns um einen Schulplatz bewerben. Erst einmal werden die fristgerechten Bewerbungen abgearbeitet. Wenn dann noch ein Schulplatz frei ist, kommen wir gerne auf Euch zu.

Wird es eine Betreuung geben und wie kann ich mich anmelden?

Wir möchten voraussichtlich eine Frühbetreuung von 7.30 Uhr bis Schulstart und eine Nachmittagsbetreuung bis 14.00 Uhr anbieten. Diese wird kostenpflichtig sein.
Das Genehmigungsverfahren ist unabhängig von dem Schulgenehmigungsverfahren und noch in Arbeit. Ihr könnt uns gerne eine Nachricht an info@wirlernendraussen.de schreiben, wenn Ihr Interesse an einem der Betreuungsangebote habt.